Teilnahmebedinungen

Teilnahmebedingungen für das freiheit+ Gewinnspiel

"Xmas-Auslosung“

Veranstalter und Gewinnspiel  

  1. Die LOTTO24 AG, Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg („LOTTO24“) veranstaltet das Gewinnspiel Xmas-Auslosung zur Soziallotterie freiheit+ („Gewinnspiel“).  

  2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über das LOTTO24-Vermittlungsangebote freiheitplus.de möglich.  

  3. Eine Teilnahme erfolgt automatisch und ohne Mehrkosten bei Abschluss eines oder mehrerer Basic-, Premium+ oder Premium-Abos (“Abo”) für die Soziallotterie „freiheit+“ gemäß den nachfolgenden Bedingungen.  

Gewinnspielzeitraum  

LOTTO24 führt im Zeitraum vom 24.11.2025, 17:31 Uhr, bis einschließlich 18.12.2025, 17:30 Uhr, („Gewinnspielzeitraum“) jeweils am Donnerstag ein Gewinnspiel durch. Die einzelnen Teilnahmezeiträume („Gewinnspielwoche“) sind: 

  • 24.11.2025, 17:31 Uhr bis 01.12.2025, 17:30 Uhr („Gewinnspielwoche 1“) 

  • 01.12.2025, 17:31 Uhr bis 08.12.2025, 17:30 Uhr („Gewinnspielwoche 2“) 

  • 08.12.2025, 17:31 Uhr bis 15.12.2025, 17:30 Uhr („Gewinnspielwoche 3“) 

Unter allen nach den Teilnahmebeschränkungen gemäß Abschnitt „Teilnahmeberechtigung“ teilnahmeberechtigten Personen wird jede Gewinnspielwoche die in Abschnitt „Preise und Gewinnermittlung“ genannten Preise verlost. 

Teilnahmebeschränkungen 

  1. Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.  

  2. Beschäftigte des Lotterieveranstalters sowie von Unternehmen der ZEAL-Gruppe, insbesondere der ZEAL Network SE und LOTTO24 sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt mit Beschäftigten der ZEAL-Gruppe leben. Als Beschäftigte gelten festangestellte und freie Mitarbeitende.   

 

Teilnahme am Gewinnspiel  

  1. Jede/r Spielteilnehmende, der/die während einer Gewinnspielwoche mindestens ein Abo für die Soziallotterie „freiheit+“ auf freiheitplus.de abschließt, nimmt automatisch an der Verlosung der jeweiligen Gewinnspielwoche teil. Bestehende Abos, die in einer Gewinnspielwoche verlängert werden, nehmen ebenfalls teil. Sofern Spielteilnehmende zu einem bestehenden Abo in einer Gewinnspielwoche zusätzliche Chancen („Extra-Chancen“) erwerben, nehmen diese ebenfalls am Gewinnspiel teil.  

  2. Jedes abgeschlossene bzw. verlängerte Abo nimmt mit der entsprechenden Anzahl an Losen des jeweiligen Abos am Gewinnspiel teil. Die Extra-Chancen nehmen mit der entsprechenden Anzahl an Losen multipliziert mit der Anzahl der Lose des dazugehörigen Abos teil (Beispiel: Bei Erwerb von 5 Extra-Chancen zu einem Premium+ Abo mit 5 Losen nehmen die Spielteilnehmenden mit 25 zusätzlichen Chancen an dem Gewinnspielteil.) Mehrere oder größere Abos sowie Extra-Chancen erhöhen somit die Gewinnchance. 

  3. Stornierte oder nicht bezahlte Abos oder Extra-Chancen (z.B. Rücklastschriften) nehmen nicht teil bzw. werden nachträglich von der Teilnahme ausgeschlossen. 

 

Gewinn   

Unter allen teilnehmenden Personen verlost LOTTO24 je Gewinnspielwoche die folgenden Gewinne („Wochengewinne“):  

  • Gewinnspielwoche 1: 3x Supermarkt-Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von jeweils 5.000 EUR oder, auf Wunsch des Gewinners/der Gewinnerin, einmalige Barablösung in Höhe von 5.000 EUR  

  • Gewinnspielwoche 2: 3x Mobilitätsbudget von jeweils 5.000 EUR 

  • Gewinnspielwoche 3: 3x Mini-Rente von monatlich 1.000 EUR für einen Zeitraum von 12 Monaten (Gesamtwert jeweils 12.000 EUR) 

Der Gewinn ist nicht tauschbar oder übertragbar.  

 

Gewinnermittlung  

  1. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums mittels eines Zufallsgenerators.  

  2. LOTTO24 benachrichtigt den Gewinner bzw. die Gewinnerin per E-Mail an die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse.  

  3. Kann der Gewinner bzw. die Gewinnerin nicht ermittelt oder kontaktiert werden und erfolgt keine Zustellung der Gewinnbenachrichtigung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Benachrichtigung aus Gründen, die der Gewinner bzw. die Gewinnerin zu vertreten hat, verfällt der Gewinn endgültig und wird nicht neu ausgelost.  

 

Abwicklung des Gewinns   

  1. Entscheidet sich der Gewinner bzw. die Gewinnerin im Falle des Wochengewinn 1 für die Einkaufsgutscheine, stimmt LOTTO24 mit dem Gewinner bzw. der Gewinnerin die gewünschte Art der Gutscheine (Supermarkt) ab. Ist der gewünschte Gutschein nicht verfügbar oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu besorgen, ist LOTTO24 berechtigt, gleichwertige Ersatzgutscheine bereitzustellen. 

  2. Entscheidet sich der Gewinner bzw. die Gewinnerin für die Barablösung von 5.000 € (fünftausend Euro), überweist LOTTO24 den Gewinn entweder auf die im Spielkonto hinterlegte Bankverbindung oder auf eine, auf die Gewinnmitteilung hin, mittgeteilte Kontoverbindung einer inländischen Bank. Dies gilt entsprechend für die Zahlung des Reisebudgets aus Wochengewinn 2 sowie für die monatlichen Renten des Wochengewinns 3. 

  3. Aus Sicherheitsgründen ist LOTTO24 berechtigt, die Gewinne erst nach Eingang einer vollständigen Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (z.B. Personalausweis, Reisepass) sowie einer Anweisung des Veranstalters auszuzahlen. 

 

Haftung   

  1. LOTTO24 haftet nur für Schäden, die von LOTTO24 oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe VIII. Nr. 2) entstanden sind. Die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen bei der Übermittlung von Daten, insbesondere bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services sowie bei Verlust oder Löschung von Daten.   

  2. LOTTO24 haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmende oder Dritte im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel hervorgerufen oder verbreitet werden. Ferner haftet LOTTO24 nicht bei Diebstahl oder Zerstörung von Sachgewinnen, Systemen und/oder Speichermedien oder bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch Teilnehmende oder Dritte.  

  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. Deren Verletzung würde die Erreichung des Vertragszwecks gefährden.  

  4. Haftungsausschluss: Im Übrigen ist die Haftung von LOTTO24 unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.   

 

Datenschutz   

  1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel angegeben werden, werden vertraulich behandelt und (neben der Verarbeitung zur Vertragserfüllung bzw. Spielauftragsabgabe) ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels genutzt. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. 

  2. Teilnehmende können jederzeit Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung beantragen. Ausgenommen sind Daten, die zur Abwicklung noch ausstehender Aufgaben oder zur Durchsetzung eigener Rechte benötigt werden, sowie gesetzlich aufbewahrungspflichtige Daten.  

 

Sonstiges  

  1. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. 

  2. Teilnehmende garantieren die Korrektheit und Vollständigkeit ihrer Angaben.  

  3. LOTTO24 behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verdacht auf Manipulation oder falsche Angaben zu disqualifizieren.  

  4. LOTTO24 kann das Gewinnspiel bei Verdacht auf Manipulation oder aus anderen wichtigen Gründen anpassen, ändern oder abbrechen.  

  5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

  6. Die Teilnahme unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

Stand: 24.11.2025 

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